Die neue Regierung hat mit Dekret die Aufhebung des geschützten Marktes festgelegt. Für Familien gilt als Termin, mit dem sie sich einen Anbieter auf dem freien Markt suchen müssen, der 10. Januar 2024. Für Klein- und Kleinstunternehmer wurde der 1. Januar 2023 festgelegt und mit 1. April 2023 wird ihnen im Übergangswege ein staatlicher Stromlieferant zugewiesen. Jeder Kleinbetrieb kann aber jederzeit einen Anbieter auf dem freien Markt wählen. So ist jederzeit ein Wechsel zur Epa möglich .
Weitere Informationen werden telefonisch unter der Nummer 0473 538040 oder per Mail an energie@epa.bz.it erteilt.
e|pa energie passeier / E-Werk St. Martin