Seit Januar 2009 ist der sogenannte „Sozialbonus“ aktiv (Kostenausgleich für Haushaltskunden für die Stromlieferung).
Dieser Ausgleich, der als Maßnahme von der Regierung eingeführt wurde, wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen und schafft für wirtschaftlich und/oder körperlich benachteiligte Familien die Möglichkeit, ihre jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren.